

Unfall- und
Schadensgutachten
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit Ihrem PKW, Transporter, Motorrad oder Wohnmobil und benötigen ein Unfallgutachten - Dann rufen Sie mich gerne an.
DIE ERSTEN SCHRITTE
Ich helfe Ihnen im
Schadensfall
1
Kontakt
Rufen Sie mich bei einem unverschuldeten Unfall direkt an. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, ob bei Ihnen zu Hause, beim Abschleppdienst oder in der Fachwerkstatt.
2
Begutachtung
Bei der Begutachtung wird der Wiederbeschaffungswert, die Schadenshöhe, und auch der Restwert Ihres Fahrzeuges ermittelt. Wobei sofort entschieden wird, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist, oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
3
Regulierung
Um eine reibungslose Schadensabwicklung zu vollziehen, empfehlen wir die Kooperation mit einem entsprechendem Verkehrs-Rechtsanwalt, der den Vorgang für Sie kostenlos erledigt, wenn die Schadenslage eindeutig ist.

IHRE RECHTE
Darauf haben Sie einen Anspruch
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Freier KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl
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Besichtigung nach Absprache am Standort des Fahrzeuges
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(bei Ihnen zu Hause, beim Abschleppdienst, oder in der Fachwerkstatt)
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Das Schadensgutachten für Ihr Fahrzeug wird von der Versicherung des Schädigers bezahlt
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Verkehrs-Rechtsanwalt Ihrer Wahl
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Fiktive Abrechnung lt. Schadensgutachten, ausbezahlt wird der Netto-Betrag ohne Mehrwertsteuer
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Reparatur-Kostenübernahme in der Fachwerkstatt Ihres Vertrauens- (die Werkstatt sendet die Reparatur-Rechnung sowie die Leihwagen-Kostenrechnung an den Anwalt) ohne Vorkasse
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Falls Sie noch keinen Vorschaden am Fahrzeug hatten, kann entsprechend dem Fahrzeugalter und der Laufleistung eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug anfallen
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Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer, für Sie kostenlos
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Anspruch auf einen Nutzungsausfall, wenn kein Leihwagen benötigt wird
DAS ZIEL
Den Unfallschaden in voller Höhe erstattet bekommen

Bei der Reparatur:
Die Zielsetzung bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist, dem Kunden werden nach der Schadensabwicklung keinerlei Nachteile entstehen. Das Fahrzeug wird sach- und fachgerecht instandgesetzt, mit (z. B. Farbangleichung bei Nicht beschädigten jedoch angrenzenden Karosserieteilen). Auch eine Wertminderung für das reparierte Fahrzeug wird im Gutachten entsprechend berechnet.
Bei der fiktiven Abrechnung:
Hier wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges als Maßstab der Schadensregulierung festgelegt. Auch der Restwert des verunfallten Fahrzeuges muss entsprechend ermittelt werden. Für die gegnerische Versicherung wird zur Abrechnung der Differenzbetrag vom Wiederbeschaffungswert zum Restwert fällig.
Hier noch ein kurzer Hinweis:
Kostenvoranschläge sind für Versicherungen und Gericht nicht bindend, es kann weder ein Nutzungsausfall noch eine Wertminderung berechnet und abgerechnet werden.
ÜBER MICH - REINHARD BACHMAIER
Warum sind wir der richtige Partner für Sie?
Egal welches Anliegen im Bereich Haftpflichtschäden, Gutachten oder Fahrzeugbewertungen Sie haben, wir sind Ihr freier und unabhängiger KFZ-Gutachter in ihrer Region. Gegründet wurde unser Büro 2008 und im November 2012 auch nach internationalen Maßstäben zertifiziert.
In der heutigen Zeit nimmt die Vielfalt der verschiedenen PKW-Typen auf unseren Straßen rasant zu, das erfordert immer mehr Spezialwissen. Durch laufende Schulungen sind wir immer auf dem neuesten Stand, um den Anforderungen der heutigen Zeit zu entsprechen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind gerne für Sie da.


Unser Kfz-Sachverständigenbüro wurde von ADA InVivo (Gesellschaft zur Zertifizierung von Personen) nach DIN EN ISO / IEC 17024 im November 2012 zertifiziert und wir sind Mitglied im Verband freier Kraftfahrzeug Sachverständiger e.V.

